Ortsfeuerwehren der Gemeinde Flecken Apenburg-Winterfeld
   
 
  Notruf absetzen


Notruf absetzen

Wenn Menschen verletzt worden sind, muss schnell gehandelt werden:

  
· Leisten Sie erste Hilfe!
  · Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle
   ab!

  · Rufen Sie Hilfe herbei! Übrigens: Mit
   Ihrem Handy können Sie auch
   ohne gültige Karte jederzeit
   die Notrufnummer 112 anrufen!


Notrufe über die kostenfreien Rufnummern 110 und 112

Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit Ihr Gesprächspartner alle wichtigen Informationen akustisch versteht. 

Fünf “W”, die Sie sich für den Notruf merken sollten: 

112 (Feuerwehr)

1.                                 Wo brennt es?

2.                                 Was brennt?

3.                                 Wie viel brennt?

4.                                 Welche Gefahren (Explosionsgefahr, Personengefahr...)?

5.                                 Warten auf Rückfragen!

110 (Polizei)

1.                                 Wo ist etwas geschehen?

2.                                 Was ist geschehen?

3.                                 Wie viele Verletzte?

4.                                 Welche Verletzungen?

5.                                 Warten auf Rückfragen!


Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z. B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.
Handelt es sich um einen Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter, so nennen Sie bitte die oberen Zahlen auf der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug.
 
Bis zum Eintreffen der organisierten Fachhilfe sollte jeder in der Lage sein, sich selbst und anderen zu helfen.

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 StGB). Die Person muss ferner Schadensersatz an die beteiligten Organisationen u. a. leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet.

 

Die Ortsfeuerwehren
 
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OT Apenburg
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