Silvestertipps
Jedes Jahr verletzen sich etliche Menschen beim falschen Umgang mit Feuerwerkskörpern und es entstehen immer wieder enorme Sachschäden bei Bränden. Die Feuerwehr gibt daher einige Tipps zum sicheren Umgang. Es sollte zunächst unbedingt darauf geachtet werden, dass nur zugelassenes und geprüftes Feuerwerk (erkennbar am BAM Zeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung) verwenden wird.
Schwarzmarktware ist lebensgefährlich!
Auch bei der Verwendung des Feuerwerks gibt es einiges zu beachten. Dazu zählt, dass Feuerwerk der so genannten Klasse II (Zulassungs-Nr.: BAM-P II…..) nur von Personen ab 18 Jahren verwendet werden darf. Raketen sollten mit sicherem Stand von der Straße aus gestartet werden. Böller immer auf dem Boden anzünden, auf keinen Fall in der Hand festhalten. Tischfeuerwerk ist auf einer festen Unterlage abzubrennen, aber Vorsicht: leicht entzündliche Materialien in der Nähe sind zu entfernen. Feuerwerkskörper nicht in Richtung von Menschen oder Tieren abfeuern und Abstand halten, sonst können Verbrennungen und Hörschäden auftreten. Hat man sich doch einmal verbrannt, etwa 10 Minuten mit kaltem Wasser kühlen. Blindgänger nicht wieder aufheben, sondern in einem Eimer Wasser unschädlich machen. Vorsicht auch bei der Lagerung: Nie das gesamte Feuerwerk in einem offenen Behältnis unmittelbar beim “Böllern” abstellen und Feuerzeug/Streichhölzer getrennt aufbewahren.
Die Absicherung von Gebäuden sollte ebenfalls bedacht werden. Fenster, Türen und auch die Jalousien (sofern vorhanden) schließen, Dachfenster nicht vergessen. Auf Balkonen sollten vor Silvester alle brennbaren Gegenstände entfernt werden und das Auto möglichst in der Garage oder geschützt abstellen.
Hinweis:
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember und 1. Januarabgebrannt werden, (§§ 21 und 23 der 1. SprengV). Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen ohne zeitliche Begrenzung von Personen jeden Alters gekauft und verwendet werden. |